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Am
05.01.2011 erreichte mich ein auf den 30.12.2010 datiertes Schreiben des
Kreises Offenbach. Darin teilte mir die leitende Medizinaldirektorin des
Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums mit, dass sie durch einen Internet-Auftritt
darauf aufmerksam geworden war, dass ich die sogenannte Synergetik-Therapie
anbiete. Mit Urteil des BVG Leipzig vom 26.08.2010 handele es sich hierbei
um Ausübung der Heilkunde. Ich möge doch bitte eine beglaubigte
Kopie meiner Heilpraktiker-Erlaubnis vorlegen.
Ich gehe davon aus, dass die Medizinalaufsicht des Kreises Offenbachs
nach Bekanntwerden des Urteils gezielt danach geforscht hat, ob jemand
in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Methode ausübt. Tatsächlich
war ich noch auf einer veralteten Internetseite eines Gesundheitsnetzwerkes
zu finden, dem ich schon länger nicht mehr angehörte. Ich teilte
dem Kreis Offenbach mit, dass ich die Synergetik-Methode nur im erlaubnisfreien
Bereich anwende und dass ich die veraltete Information auf der Internetseite
umgehend habe entfernen lassen. Da nach Ansicht des Gefahrenabwehr- und
Gesundheitszentrums ein erlaubnisfreier Bereich nicht existiert, wurde
mir mit Bescheid vom 11.03.2011 die Ausübung der Synergetik-Methode
untersagt und im Widerspruchs-Bescheid vom 16.02.2012 bestätigt.
Vom zuständigen Richter des Verwaltungsgerichtes Darmstadt wurden
die Beteiligten zur "Erörterung der Sach- und Rechtslage"
für den 07.05.2013 eingeladen. Zusammen mit Bernd Joschko und unserem
Anwalt nahm ich diesen Termin wahr. Drei Vertreter des Kreises Offenbach
waren ebenfalls anwesend. Der Richter machte der gegnerischen Seite unverblümt
klar, dass deren Widerspruchs-Bescheid in einem Klageverfahren aus verschiedenen
Gründen als rechtswidrig aufgehoben würde und warb für
ein Mediations-Verfahren. Er scheint sich in der "Szene" gut
auszukennen, zog zum Vergleich das "Familienstellen" als erlaubnisfreie
Methode heran und hat wohl verstanden, was wir bei der Synergetik-Methode
unter erlaubnisfreiem Bereich verstehen. Von den Vertretern des Kreises
konnte ich hören, dass sie sich im Grunde auch Klarheit bzgl. der
Abgrenzung wünschen, allerdings diesbzgl. bisher keine Unterstützung
von ihrer Aufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Ministerium
erhalten haben. Einvernehmlich wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Beide Parteien wurden vom Richter aufgefordert, einen Vergleichsvorschlag
zu formulieren hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche (erlaubnisfrei
/ erlaubnispflichtig). Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt
vom 30.01.2015 wurde den Beteiligten zur gütlichen Beilegung des
Rechtsstreites ein gerichtlicher Vergleich vorgeschlagen. Dieser beinhaltet
die von uns "Synergetikern" schon lange gewünschte klare
Abgrenzung zwischen einer nach dem Heilpraktiker-Gesetz erlaubnispflichtigen
und einer erlaubten Tätigkeit innerhalb der Synergetik-Methode. Mit
Schreiben vom 17.04.2015 teilte der Kreis Offenbach dem Verwaltungsgericht
mit, dass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
empfohlen hat, den Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen. Der dort erfolgten
Trennung von erlaubnispflichtiger Tätigkeit und erlaubter Tätigkeit
könne inhaltlich aus verschiedenen Gründen nicht zugestimmt
werden. Unter anderem könne das Ziel, der Bevölkerung einen
ausreichenden Schutz gegenüber Gesundheitsgefährdungen durch
Unberufene zu geben, so nicht erreicht werden. Seither gibt es keinen
neuen Sachstand!
Über mich:
Meine körperliche und seelische Gesundheit war, soweit ich zurückdenken
kann, nie befriedigend. Mit Anfang 20 ging es mir körperlich immer
schlechter und dann auch psychisch. Nach jahrelanger Antibiotika-Einnahme
gegen immer wiederkehrende heftige Infektionen im Hals-/Kehlkopf-Bereich
/ Anginen (trotz entfernter Mandeln) verabschiedete ich mich komplett
von der Schulmedizin und ging alternative Wege (Homöopathie, Yoga,
chinesische Medizin, Naturheilverfahren, Familienstellen, Reiki u.v.a.).
Mit Mitte 30 dachte ich, dass ich vor allem dank Homöopathie und
Reiki (seit 1999 Reiki-Meisterin) endlich eine akzeptable Besserung, vor
allem auf der geistig-seelischen Ebene erreicht habe. Ich fühlte
mich viel verbundener mit mir und dem Außen und glaubte, nun endlich
meinen inneren Frieden gefunden zu haben.
Während einer sehr intensiven, spirituell geführten Auszeit
im Frühjahr 2000 bekam ich jedoch drastisch vor Augen geführt,
dass ich mit meinem Heilungsweg noch gar nicht wirklich begonnen hatte.
Ich bekam es direkt und ganz klar als Bild vor mein "inneres Auge"
projiziert: Eine dicke knall-rosa Zuckerguss-Schicht auf einer noch viel
größeren dunkelbraun-schwarzen übel stinkenden, schlammig-kloakigen
Masse!!! Und mir wurde erschreckend deutlich klar, dass da in der Tiefe
so einiges schlummert, was entdeckt und geheilt werden will und muss.
Aber wie?
Kurz danach wurde ich durch einen großen Artikel in einer alternativen
Zeitschrift auf die "Synergetik Therapie" aufmerksam. Und mir
war sofort klar: Das ist der Weg für mich, und ich will auch gleich
die Ausbildung machen! Also bekam ich meine erste Innenweltreise während
meiner Ausbildung im Herbst 2000. In diesen Wochen lernte ich eine für
mich völlig neue Welt kennen: die Welt des Unbewussten, ausgedrückt
durch innere Bilder; ein Verständnis für die Zusammenhänge
zwischen belastenden (früh-) kindlichen Erfahrungen und aktuellen
körperlich / seelisch / geistigen Belastungen und Blockaden. Mit
der Zeit wurde ich immer handlungsfähiger, selbstbewusster, lebendiger,
angstfreier, gesünder und war auch immer wieder beeindruckt von den
Ergebnissen bei meinen Klienten. Die Entwicklung von der Synergetik Therapie
hin zur Psychobionik bin ich gerne mitgegangen und dankbar, dass ich beide
Methoden kennengelernt habe.
Schwerpunkt meiner Arbeit:
Mit dem Wissen, dass fast alle aktuellen Belastungen auf die Vergangenheit,
das Familienenergiefeld, zurückgeführt werden können und
aufgrund meiner inzwischen ca. 15-jährigen Erfahrung sind mir alle
Problemlagen und Lebensthemen willkommen. Sehr gerne unterstütze
ich Paare auf ihrem gemeinsamen und jeweils individuellen Entwicklungsweg.
Als sehr hilfreich nehme ich meine ca. 10-jährige Erfahrung als Trainerin
für "Gewaltfreie Kommunikation" nach Dr. Marshall Rosenberg
wahr, sowohl für die Klientengespräche wie auch für die
Interaktionen in der Innenwelt und ebenso auch für die Paargespräche.
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